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Verbandbuch DIN A5 gem. BGI 511-1 bzw. DGUV 204-020
Das Verbandbuch zur Dokumentation von Bagatellverletzungen im Betrieb ist gem. DGUV-Vorschrift 1 (ehemals BGV A1 bzw. GUV-V A 1) für jedes Unternehmen, jeden Betrieb, jeden Verein und alle anderen Stellen, in denen Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung tätig sind, verpflichtend vorgeschrieben.
Verbandbuch führen – warum? – Jede, selbst geringfügige oder harmlose Verletzung, muss notiert werden – Mit der Notiz wird dokumentiert, dass die Verletzung während der Arbeit zugezogen wurde – Nur so kann ein Anspruch auf Leistungen der Versicherung nachgewiesen werden, falls es zu Spätfolgen kommt – Die Aufbewahrungspflicht beträgt 5 Jahre